AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tanzschule Reichstein
Update: 30.12.2023 / Änderung: §2.0 §3.0 §5.0 §7.0 §8.0 §9.0 §10.0 §19.0
§1.0 TSRS® -Geltungsbereich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Veranstaltungen in den eigenen Veranstaltungsräumen der Tanzschule Reichstein in 06502 Thale OT-Weddersleben, Friedensstraße 37 und bedingt für angemietete Veranstaltungsorte laut diesen AGB. Diese AGB sind Grundlage für alle geschlossenen Verträge und Unterrichtsvereinbarungen mit der TSRS Tanzschule Reichstein.
§2.0 TSRS® -grundlegende Informationen zur Mitgliedschaft
Ab 1. Januar 2024 gelten die in diesen AGB aufgeführten Mitgliedschaften! Informationen zu den bestehenden Verträgen finden Sie unter Paragraph (§5.0 TSRS® -Neuverträge ab 01. Januar 204).
Mit der Abgabe einer handschriftlich unterschriebenen Unterrichtsvereinbarung (Vertrag/Tanzvertrag) werden Sie Mitglied der Tanzschule Reichstein. Die TSRS® (TanzSchule ReichStein) Monatsgebühr wird sofort mit Vertragsabschluss fällig. Das aushandeln von Angeboten, Rabatten und/oder Gratisstunden/Tagen/Monaten ist nicht möglich und auch nicht erwünscht!
Der Unterricht beginnt in der Tanzschule Reichstein pünktlich. Um Störungen zu vermeiden bitten wir Sie um pünktliches Erscheinen. Die Auswahl der Unterrichtsräume und der Tanzlehrer stehen der Tanzschule frei. Es besteht kein Anspruch des Mitgliedes auf eine/n bestimmten Tanzlehrer/in.
§3.0 TSRS® -regulär garantiertes TSRS Kursprogramm / Workshops / Übungspartys
Die TSRS Mitgliedschaft beinhaltet ausschließlich die Durchführung der Tanzkurse in der regulären Schulzeit des Landes Sachsen-Anhalt bzw. mindestens 38 Wochen pro Jahr mit einer Dauer von 90 Minuten pro Tanzkurs. Somit hat das Mitglied ausschließlich einen garantierten Anspruch auf die Durchführung der regulären Tanzkurse in dieser Zeit! Die Weiterführung der regulären Tanzkurse in der Ferienzeit liegt allein im Ermessen der Tanzschule Reichstein und ist kein Bestandteil einer Mitgliedschaft. Die Tanzschule selbst kann jedoch Kurszeiten von der Schulzeit in die Ferienzeit verlegen, es gilt lediglich die fiktive Schul- und Ferienzeit! Ein Anspruch auf Terminidentität besteht nicht. Aktuelle Tanzzeiten für das laufende Jahr werden im Online-Portal bereitgestellt.
In Lockdown-Zeiten oder ähnlichen Fällen wird das reguläre Kursprogramm durch / -einen wöchentlichen Livestream / -unsere Livestream-Mitschnitte / -unsere Video-Tanzschule / -unsere WhatsApp-Kurzfassungen / -unsere WhatsApp-Einzelstunden / ersetzt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht!
Die in der Tanzschule durchgeführten Übungspartys und Workshops sind für alle Mitglieder kostenfrei, jedoch kein fester Bestandteil einer TSRS Mitgliedschaft. Es besteht kein Anspruch die Durchführung von Übungspartys und Workshops! Die Durchführung und Dauer gesonderter Veranstaltungen liegt allein im Ermessen der Tanzschule! Diese Veranstaltungen sind Umsatzfinanziert/Umsatzorientiert und können unter Umständen gekürzt, verlängert oder komplett gestrichen werden! Workshops an angemieteten Standorten sind kostenpflichtig!
§4.0 TSRS® -Eigentum von Kursinhalten, Video-/Filmverbot
Die Weitergabe von beigebrachten TSRS® Figurenfolgen ist ausdrücklich untersagt. Das Filmen von TSRS® Kursinhalten und Workshops ist verboten, es sei denn, dies wurde von uns ausdrücklich genehmigt.
Das Veröffentlichen von Videomaterial aus unseren Kursen, Workshops und allen Veranstaltungen im Internet ist verboten.
§5.0 TSRS® -Neuverträge "Fortgeschritten" ab 01. Januar 2024
Diese AGB sowie unsere Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil aller mit der Tanzschule Reichstein geschlossenen Verträge. Eine Preiserhöhung erfolgt für alle neuen Mitgliedschaften ab dem 01. Januar 2024! Ausgenommen sind Altverträge bis zu diesem Zeitpunkt und Treue-Card Inhaber! Dies gilt jedoch nur für aktive (zahlende) Mitglieder. Pausierende Mitglieder können sich ihre alten Tarife durch Weiterzahlung ihres Beitrages während einer Tanzpause für die Zukunft sichern. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht! Für pausierende Mitglieder, egal aus welchem Grund (Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Geschäftsreise, Arbeit, Corona etc.) gelten ab Januar 2024 unsere neuen Tarife. Die Wiederaufnahme einer pausierenden Mitgliedschaft zu älteren Konditionen ist ausgeschlossen.
*/ CLUB1 - Solotanzkurs/ Gilt für Mitgliedschaften ab dem 01. Januar 2024, sowohl für Neukunden als auch für Wiedereinsteiger. Beinhaltet ist die Teilnahme am wöchentlichen Solotanzkurs (siehe Unterrichtsvereinbarung) mit einer Dauer von je 60 Minuten inklusive Pause. Vertragsdauer 1 Monat. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Monat, wenn nicht 1 Monat vor Laufzeitende gekündigt wird. Im Solotanzkurs enthalten sind unsere kostenfreien Übungsabende und unsere Online-Tanzschule. Es gelten unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)! Alle Tanzstunden und Übungsabende finden in den Räumlichkeiten der Tanzschule statt. Die Zahlung der Kursgebühr ist im Voraus bis spätestens zum 5. Kalendertag des jeweiligen Monats zu leisten. Für Zahlungen ab dem 6. Kalendertag berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,-€ pro Person und Monat!
**/ CLUB2 - Fortgeschritten/ Gilt für Mitgliedschaften ab dem 01. Januar 2024, sowohl für Neukunden als auch für weitermachende Grundkursteilnehmer, jedoch nicht für Wiedereinsteiger. Beinhaltet ist die Teilnahme am wöchentlichen Fortgeschrittenenkurs (siehe Unterrichtsvereinbarung) mit einer Dauer von je 90 Minuten inklusive Pause. Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 24 Monaten drei Monate! Danach greift die gesetzliche Kündigungsfrist! Im Fortgeschrittenenkurs enthalten sind unsere kostenfreien Übungsabende und unsere Online-Tanzschule. Es gelten unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)! Alle Tanzstunden und Übungsabende finden in den Räumlichkeiten der Tanzschule statt. Die Zahlung der Kursgebühr ist im Voraus bis spätestens zum 5. Kalendertag des jeweiligen Monats zu leisten. Für Zahlungen ab dem 6. Kalendertag berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00,-€ pro Person und Monat!
***/ CLUB3 - Fortgeschritten/ Gilt für Mitgliedschaften ab dem 01. Januar 2024, ausschließlich für die Wiederaufnahme einer pausierenden Mitgliedschaft durch Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Geschäftsreise, Arbeit, etc.! Für die Wiederaufnahme einer Mitgliedschaft berechnen wir eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von einem Monatsbeitrag pro Person. Lediglich im Krankheitsfall kann mit vorheriger Absprache eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden! Beinhaltet ist die Teilnahme am wöchentlichen Fortgeschrittenenkurs (siehe Unterrichtsvereinbarung) mit einer Dauer von je 90 Minuten inklusive Pause. Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 24 Monaten drei Monate! Danach greift die gesetzliche Kündigungsfrist! Im Fortgeschrittenenkurs enthalten sind unsere kostenfreien Übungsabende und unsere Online-Tanzschule. Es gelten unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)! Alle Tanzstunden und Übungsabende finden in den Räumlichkeiten der Tanzschule statt. Die Zahlung der Kursgebühr ist im Voraus bis spätestens zum 5. Kalendertag des jeweiligen Monats zu leisten. Für Zahlungen ab dem 6. Kalendertag berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,-€ pro Person und Monat!
****/ CLUB4 - Combi Flatrate/ Gilt für Mitgliedschaften ab dem 01. Januar 2024, sowohl für Neukunden als auch für Wiedereinsteiger. Beinhaltet die Teilnahme am wöchentlichen Fortgeschrittenenkurs (siehe Unterrichtsvereinbarung) mit einer Dauer von je 90 Minuten und die Teilnahme am Solotanzkurs mit einer Dauer von je 60 Minuten inklusive Pause. Vertragsdauer 1 Monat. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Monat, wenn nicht 1 Monat vor Laufzeitende gekündigt wird. Im Fortgeschritten- und Solotanzkurs enthalten sind unsere kostenfreien Übungsabende und unsere Online-Tanzschule. Es gelten unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)! Alle Tanzstunden und Übungsabende finden in den Räumlichkeiten der Tanzschule statt. Die Zahlung der Kursgebühr ist im Voraus bis spätestens zum 5. Kalendertag des jeweiligen Monats zu leisten. Für Zahlungen ab dem 6. Kalendertag berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,-€ pro Person und Monat!
§6.0 TSRS® -Widerrufsrecht bei Online Anmeldungen und Festbuchungen
Die Vertragserklärung Ihrer Online-Anmeldung können Sie innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit der Zustimmung dieser Belehrung, bzw. mit dem Klick auf den „JETZT ANMELDEN!“ Button.
Hat der Kunde bereits an Tanzstunden teilgenommen, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt. Eine rechtsverbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr nach der Buchung. Ein weiteres Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§7.0 TSRS® -versäumte Stunden im Krankheitsfall
Ein Anspruch auf eine Wiederholung versäumter Tanzstunden/Übungspartys/Einzelstunden besteht nicht! Eine Rückzahlung jeglicher Kursgebühren und Beiträge erfolgt nicht! Das Aussetzen Ihrer Zahlungen ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Unter Vorlage eines ärztlichen Attestes räumen wir ein Sonderkündigungsrecht zum nächstmöglichen Termin ein. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen erfolgt jedoch nicht! Ein Anrecht auf Ihren Platz im Tanzkurs besteht nach Kündigung nicht. Auch nicht bei Krankheit! Dieser wird im Interesse der Tanzschule schnellstmöglich wieder vergeben.
Alternativ können Sie Ihre Beiträge als passives Mitglied weiterzahlen und Ihr Platz bleibt für Sie reserviert.
§8.0 TSRS® - sonstige versäumte Stunden
Ein Anspruch auf eine Wiederholung versäumter Tanzstunden/Übungspartys/Einzelstunden besteht nicht! Eine Rückzahlung jeglicher Kursgebühren und Beiträge erfolgt nicht! Das Aussetzen Ihrer Zahlungen ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Es wird kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung etc. werden nicht als zwingender Grund anerkannt und bei darauf begründeten Ausfällen sind die Beiträge fortzuzahlen!
Ein Anrecht auf Ihren Platz im Tanzkurs besteht nach Kündigung nicht. Dieser wird im Interesse der Tanzschule schnellstmöglich wieder vergeben.
Alternativ können Sie Ihre Beiträge als passives Mitglied weiterzahlen und Ihr Platz bleibt für Sie reserviert.
§9.0 TSRS® -Einsteigerkurse der Tanzschule Reichstein
Für unsere Einsteigertanzkurse gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Einsteigerkurse finden regelmäßig statt und dauern jeweils 10 Wochen mit a‘ 90 Minuten Tanzunterricht. Die Termine sind fix und jederzeit über unsere Internetseite einzusehen.
Der Vertrag zu unseren Einsteigerkursen muss nicht gekündigt werden. Dieser erlischt automatisch mit der 10. Tanzstunde. Für einen weiterführenden Kurs, je nach Verfügbarkeit, muss ein Neuvertrag abgeschlossen werden. Ein Recht auf einen weiterführenden Kurs besteht nicht! Ein Einsteigerkurs kostet zum jetzigen Zeitpunkt 89,- Euro (für Schulklassen 79,- Euro) pro Person. Für evtl. versäumte Stunden aus jeglichen Gründen erfolgt keine Rückzahlung der Kurshonorare bzw. des Kursbeitrages!
§10.0 TSRS® -Kündigung einer Mitgliedschaft
Eine Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen jederzeit zum nächstmöglichen Termin möglich. Die Kündigung muss der Tanzschule Reichstein innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist in Textform zugehen. Unsere Einsteigerkurse sind von §10.0 ausgeschlossen, da diese nicht gekündigt werden müssen.
§11.0 TSRS® -Haftung der Tanzschule
Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder sonstigen Schäden ist betragsmäßig auf die Höhe der von der Tanzschule Reichstein abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt und beziehen auf Veranstaltungen die in den eigenen Veranstaltungsräumen durchgeführt werden/wurden. Im Schadensfall kann die Tanzschule Reichstein das Mitglied, ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen!
Für Veranstaltungen in angemieteten Veranstaltungshäusern mit eigener Gastronomie und Personal ist die Haftung ausgeschlossen. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Veranstaltungshaus.
Für die in der Garderobe belassenen Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen keine Wertgegenstände in die Tanzschule mitzunehmen oder diese von der Begleitperson aufbewahren zu lassen.
§12.0 TSRS® -Haftung der Mitglieder/Tanzschüler
Die Räumlichkeiten der Tanzschule Reichstein, die Flure des Gebäudes sowie Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen aller Art freizuhalten.
Bei der Nutzung unserer Räumlichkeiten hat jeder Besucher auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten und darf die Sicherheit und Ordnung des Tanzschulbetriebs nicht gefährden.
Das gesamte Inventar ist alleiniges Eigentum der Tanzschule Reichstein. Mit dem Inventar, insbesondere mit unseren Stühlen, den Tischen und dem Tanzboden, etc. ist pfleglich umzugehen!
Für Schäden an unserem Inventar, am Gebäude und am Tanzboden haftet das jeweilige Mitglied bzw. der jeweilige Besucher. Im Schadensfall kann die Tanzschule Reichstein das Mitglied, ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen!
§13.0 TSRS® - Tanzboden und Schuhwerk
Das Betreten unseres Tanzbodens ist nur mit geeigneten Wechselschuhen gestattet. Für unsere Einsteigerkurse sind ausschließlich saubere Schuhe mit weichen und sauberen Sohlen erlaubt. Verboten sind: Hartledersohlen, Hartplastikabsätze, Hartsohlen, genagelte Sohlen, genagelte Absätze, Pfennigabsätze High Heels und schmutzige Schuhe (schmutzige Sohlen) jeglicher Art.
Für High Heels sind Absatzschoner an der Tanzschulbar erhältlich. Sprechen Sie uns an!
Für alle fortgeschrittenen Tanzkurse sind ausschließlich Tanzschuhe mit Chromledersohlen (Wildledersohlen) gestattet. Geeignete Tanzschuhe sind in unserer Tanzschule erhältlich.
Die Tanzschuhe sind vor jedem Betreten des Tanzbodens auf Verschmutzungen zu überprüfen. Im Eingangsbereich stehen Eimer mit geeigneten Drahtbürsten bereit! Wurden die Schuhe an einem anderen Ort genutzt, ist eine Reinigung Pflicht! Zudem steht ein großes Schuhangebot zum kostenlosen „Ausleihen“ im Eingangsbereich bereit!
§14.0 TSRS® -Verbot mitgebrachter Speisen und Getränke
Es ist nicht gestattet, selbst mitgebrachte Getränke (alle alkoholischen und nichtalkoholischen Getränke) und Speisen (alle Speisen, inkl. Süßwaren) zu verzehren. Selbst mitgebrachte Abfälle sind wieder mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Getränke und Speisen können, je nach Angebot, an der Tanzschulbar käuflich erworben werden!
§15.0 TSRS® -Rauchen und kurzzeitiges Verlassen der Tanzschule
Das Rauchen ist nur außerhalb der Tanzschule, an den gekennzeichneten Stellen im Eingangsbereich gestattet. Für das Rauchen sowie beim kurzeitigem Verlassen der Tanzschule sind die Schuhe zu wechseln!
§16.0 TSRS® - Veranstaltungsarten “geschlossene Gesellschaft”
Tanzkurse, Workshops, Übungsabende, Übungspartys werden von uns als Veranstalter als "geschlossene Veranstaltung“ deklariert. Geladen sind Teilnehmer mit einer aktiven TSRS Mitgliedschaft. Eine Anmeldung ist erforderlich!
Abschlussbälle werden von uns als Veranstalter als "geschlossene Veranstaltung“ deklariert. Geladen sind Teilnehmer mit einer aktiven TSRS Mitgliedschaft und Einsteigertanzpaare mit einer gültigen TSRS Unterrichtsvereinbarung. Die Teilnehmerzahl ist auf 99 Personen begrenzt! Eine Anmeldung ist erforderlich!
Alle weiteren Veranstaltungen Sommerfeste, Wandertage etc. werden als „geschlossen“ deklariert.
Gäste, die sich zum Zwecke einer Abmahnung, einer Forderung oder zum Ausspionieren jeglicher Geschäftsgebaren einschleichen möchten, sind in unserer Tanzschule unerwünscht! Für diesen Fall bestehen wir als Eigentümer auf unser Hausrecht und werden rechtliche Schritte einleiten.
§17.0 TSRS® -Veranstaltungsausfall im Falle höherer Gewalt
Werden öffentliche Veranstaltungen, ausschließlich vom Land Sachsen-Anhalt oder der Bundesrepublik Deutschland für das Land Sachsen-Anhalt, abgesagt (beispielsweise durch Naturkatastrophen, Pandemie, Epidemie oder durch Handlungen Dritter etc.) - werden wir als Veranstalter schnellstmöglich einen Ersatztermin mit gleichem Leistungsumfang anbieten. Eine Rückzahlung von Eintrittspreisen erfolgt im Falle höherer Gewalt nicht! Höhere Gewalt stellt uns als Veranstalter jedoch nicht frei von der Leistungspflicht! Diese erbringen wir mit einem Ausweichtermin. Gibt es kein amtliches Veranstaltungsverbot bestehen auch keine Ansprüche auf etwaige Leistungen und Rückzahlungen! Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht!
§18.0 TSRS® -Kursausfall im Falle höherer Gewalt
Wird die Durchführung von Kursen, ausschließlich vom Land Sachsen-Anhalt oder der Bundesrepublik Deutschland für das Land Sachsen-Anhalt, verboten (beispielsweise durch Naturkatastrophen, Pandemie, Epidemie oder durch Handlungen Dritter etc.)- wird kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt! Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen!
19. TSRS® - Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland!